war ein äußerst erfolgreicher Kommandant in der Armee des Kalifen Abdul Malik ibn Mar’uan
„Dummy“-Pilger:
Frage: Mein Vater ist letztes Jahr gestorben, aber er wollte dieses Jahr Hajj machen...
Ist es mir erlaubt, eine andere Person zu schicken, um die Hajj für ihn zu vollziehen?? Ist es notwendig, dass diese Person uns nahe steht?? Und was ist das Problem mit dem Opfer, das in Hajj getan wird?, ist es im Namen meines Vaters getan, oder im Namen desjenigen, der die Hajj für ihn durchführen wird?
und Muslim: Lob gehört nur Allah.
Wenn der Muslim stirbt, nachdem er Gelegenheit hatte, die Hajj zu vollziehen, dann muss sein Nachfolger die Hajj für ihn vollziehen, oder jemand anderen ermächtigen, den Hajj durchzuführen, aus dem Vermögen des Verstorbenen, weil dies seine Schuld ist und die Schuld vorrangig zurückgezahlt werden muss.
Es ist nicht notwendig, dass die für die Hajj autorisierte Person jemand in Ihrer Nähe ist. Während der Qurbani, der zur Zeit der Hajj gemacht wird, im Namen Ihres verstorbenen Elternteils gemacht wird, nicht im Namen desjenigen, der berechtigt ist, die Hajj durchzuführen. Dies, wenn das Opfer ein notwendiger Teil der Hajj ist, aber wenn der Hajj, den er vollzieht, Ifrad ist, dann wartet er nicht auf Kurban, es sei denn, er macht einen Zwischenstopp, der das Abschneiden des Kurban erfordert, dann wartet er auf den Qurban.
Shejh Abdul Kerim el-Hudejr
für die Armen: "In der Tat, die Größe der Belohnung kommt mit der Größe der Prüfung, und wenn Allah eine Gruppe von Menschen liebt, prüft Er sie."