Testament (die-vesijetu), seine Regeln und Bestimmungen im Islam (1)
Wille ist ein sehr altes Phänomen, Er ist seit der Antike bekannt. Den Willen gab es auch bei den Griechen, Römer, Chinesisch, die alten ägypter usw.. Es wurde auch auf die Araber in der Zeit der Unwissenheit angewendet.
In einigen Epochen wurde der Wille für schlechte Zwecke und für Ungerechtigkeit eingesetzt. Bei den Römern hatte das Familienoberhaupt das Recht dazu, durch den Willen, mit seinem Reichtum zu tun, wie er wollte, ohne Bedingungen, Fremden ein Testament zu hinterlassen und seinen Kindern das Erbrecht zu entziehen. dann, Später, Kinder erhielten das Recht, ein Viertel des Vermögens zu erben, vorausgesetzt, sie hatten sich gegenüber ihren Eltern gut benommen. An die Araber, in der Zeit der Unwissenheit, nur um zu prahlen und bloßzustellen, hinterließen sie Ausländern ein Testament, während ihre Verwandten sie arm und bedürftig zurückließen. jedoch, Später, Der Islam verbesserte und regelte das Schicksal des Willens auf gerechte und verdienstvolle Weise. Anfänglich, und bevor das Erbrecht gesetzlich geregelt wurde, Er zwang reiche Leute, ihr gesamtes Vermögen ihren Eltern und Verwandten zu hinterlassen. Allah der Erhabene sagt: „Wenn der Tod sich einem von euch nähert, wenn er Reichtum hinterlässt, Testament (vasijeti) für Eltern und Angehörige sind Sie zur Pflicht geworden, aber. es ist richtig. Für die Frommen, das ist eine Aufgabe, die erfüllt werden will". (El Bekare, 180)
Später, mit der Offenbarung der Sura An-Nisa, im Detail, Das Erbrecht wird definiert und der gesetzliche Wille wird durch zwei wesentliche Bedingungen bedingt:
1. Dass das nicht den Erben überlassen wird. Muhamedi a.s. sagte: „Wahrlich, Allah hat jedem das Recht gegeben (im Erbe), daher gibt es kein Testament für den Erben“. (Abu Dawud, Terminiu, Ibn Maxheh, Beyhekiu und Imam Ahmadi).
2. Dass das Testament nicht mehr als ein Drittel des Nachlasses ausmacht, denn Muhammad, Friede sei mit ihm, sagte zu Saad ibn Abi Waqas: „Geben Sie ein Drittel, obwohl es viel ist. Es ist besser, Ihre Nachkommen reich zu hinterlassen, anstatt sie arm zu lassen, von Tür zu Tür betteln“. (Buchari und Muslime)(1)
Die Normen und Bestimmungen der Scharia sind diejenigen, die das Erbschaftssystem auf klare und detaillierte Weise verpflichtet und definiert haben, und haben die Nutznießer dieses Systems klar identifiziert, ohne Eingreifen des Willens und Begehrens des Erblassers oder seiner Nachkommen. jedoch, Dabei ist zu beachten, dass der Erblasser Eigentümer des Vermögens ist, das er sich mühsam erarbeitet und angehäuft hat, die Weisheit des Allmächtigen Allah verursachte, dass diese Verpflichtung und dieser Entschluss nur mit zwei Dritteln des Vermögens verbunden waren, während ein Drittel davon dem Erblasser zur Verfügung steht, um damit nach seinem Willen und Wunsch zu handeln. Diesen Teil des Eigentums zu spenden, wem er will unter denen, die er Verwandte hat (enterbt), Freund, Freunde, die arm sind usw.. Alle Versäumnisse, die er während seines Lebens gemacht hat, auszugleichen und die Belohnung Allahs des Allmächtigen zu verdienen, indem er sie für gute Taten und im Interesse des Islam und der Muslime im Allgemeinen zuweist. Das Testament ähnelt in einer Hinsicht der Institution der Erbschaft, aufgrund der Tatsache, dass seine Umsetzung erst nach dem Tod des Erblassers erfolgt. Das Testament ist einer der Mechanismen, die die soziale Ordnung im Islam vervollständigen und regulieren.
Die Weisheit des Willens
Wie jede gute Tat, auch das Testament hat seinen Wert und seine Bedeutung. Durch ihn wird Gutes und Nutzen in dieser Welt erreicht, und auch Belohnung in der nächsten Welt wird erreicht. Verbindungen zu Verwandten werden testamentarisch aufrechterhalten (enterbt), den Armen wird geholfen, Die Bedürfnisse der Bedürftigen werden erfüllt, die Schwierigkeiten der Schwachen werden beseitigt usw.. Durch den Willen vollbringt der Mensch gute Taten, wozu er früher keine Gelegenheit hatte.
Die Bedeutung des Willens
Testament im etymologischen Sinne des Wortes bedeutet Ordnung (Genehmigung) eines anderen, etwas während des Lebens oder nach dem Tod zu tun (des Erblassers). Außerdem bedeutet das Wort Testament auch die Schenkung von Eigentum an jemand anderen. in der Zwischenzeit, im terminologischen Sinne des Islam, Das Wort wird bedeutet bestimmte Menge an Eigentum, welche, freiwillig, geht nach dem Tod des Erblassers in das Eigentum des Erblassers über.(2) Testamente können greifbare Gegenstände und nicht greifbare Sachen sein, die verwendet werden können.
Gesetzgebung des Testaments
Das Testament wird mit unterschiedlichen Argumenten aus dem Koran rechtskräftig, Beschneidung, Ijma und gesunder Menschenverstand.
Argumente aus dem Koran
Allah der Erhabene sagt (sch, El Bekare, 180). Ursprünglich war das Testament eine Verpflichtung, die den Eltern und Verwandten hinterlassen werden sollte. Dann wurde dieser Vers mit den Versen der Erbschaft in der Sure Nisa aufgehoben, das heißt, nur das Testament für die Erben wurde verboten. Ebenso sagt Allah der Allmächtige in der Sure Nisa: “(dieses Erbrecht wird) nach Testamentsvollstreckung (vasijeti) die er verlassen hat und nachdem die Schulden weggespült sind" (En-Nisa, 11) und „nach Vollstreckung des von Ihnen bestimmten Testaments oder der Schuld“ (En-Nisa,12)
Die letzten beiden Verse erwähnen das Erbe als ein Recht, das nach der Testamentsvollstreckung und nach der Schuldentilgung gilt. Zum, Zuerst wird das Testament vollstreckt und dann das Erbe geteilt. Es lohnt sich das zu erwähnen, obwohl die Schulden nach dem Testament genannt werden, er muss vor der Willensvollstreckung baden. Aliu r.a. sagte: "Du hast diesen Vers wirklich gelesen"(dieses Erbrecht wird) nach Testamentsvollstreckung (vasijeti) die er verlassen hat und nachdem die Schulden weggespült sind", aber Muhammad a.s. entschieden, dass die Schulden vor der Testamentsvollstreckung abbezahlt werden müssen". (Tirmidhi)
Argumente aus der Sunnah
Kur Muhamedi a.s. besuchte Sa'd ibn Abi Waqas, der in Mekka krank war, sagte er zu Muhammad: Oh Gesandter Allahs, Ich habe viel Vermögen und nur eine Tochter, der mich erbt. Darf ich sie spenden? 23 des Reichtums"? Profeti a.s. ich das: "Jo". fragte Sadie erneut: "Was ist, wenn ich die Hälfte des Vermögens gebe"?! Profeti a.s. antwortete ihm: "Jo". Sadi e pyeti: „Was ist, wenn ich nur den 13. gebe“? Diesmal der Prophet, Friede sei mit ihm. antwortete ihm: „Um ein Drittel zu geben, obwohl es viel ist. Es ist besser, Ihre Nachkommen reich zu hinterlassen, anstatt sie arm zu lassen, von Tür zu Tür betteln“. (Buchari und Muslime) Ebenso Muhammad, Friede sei mit ihm. sagte: „Das ist nicht fair für einen Muslim, der etwas als Testament hinterlassen hat, dass er mehr als zwei Nächte verbringen sollte, ohne ein Testament für ihn zu schreiben". (Buchari und Muslime)(3)
Ijmas Argument
Alle muslimischen Gelehrten sind sich einig, dass das Testament (vasijeti) es ist erlaubt und in dieser Angelegenheit gibt es keinen Unterschied.
Logische Argumentation
Das Bedürfnis von Menschen, die, durch den Willen, um die guten Taten zu steigern und Allah dem Allmächtigen näher zu kommen. Das Testament ermöglicht die Verwirklichung guter Taten, die noch nie gemacht wurden.
Willensarten
Laut islamischen Gelehrten, der Wille mag sein: Jum (gezwungen), erlaubt (erlaubt), mustahab (gefallen), Makruh (gehasst) das haram (verboten).
Wajib wird (gezwungen)
Ein Testament ist Wajib, wenn der Erblasser Verpflichtungen gegenüber anderen hat, und, p.sch., Testament zum Waschen von Schulden in Geldwerten an Menschen, die in keinem Dokument stehen, die das Eigentum und den Gläubiger beweist. Ebenso ist ein Testament Wajib, wenn eine Person Verpflichtungen gegenüber Allah hat. P.sch., wenn eine Person ihre materiellen Verpflichtungen gegenüber Allah, dem Allmächtigen, nicht erfüllt hat, wie Zakat, Hajj oder irgendeine Sühne (Entschädigung für die Verletzung einer Verpflichtung der islamischen Scharia).(4) In solchen Fällen ist der Erblasser verpflichtet, ein Testament zu hinterlassen, damit die Zakat von seinem Vermögen gezahlt wird, Buße tun usw..
In solchen Fällen ist der Wille erforderlich und, bei Zahlungsverzug, Der Erblasser gilt als Sünder. Es sollte erwähnt werden, dass, falls der Erblasser Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Rechten an Menschen und den Rechten gegenüber Allah dem Allerhöchsten hat, und das hinterlassene Testament im Wert von einem Drittel seines Vermögens reicht nicht aus, um alle diese Verpflichtungen zu begleichen, dann wird der Abzahlung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Menschenrechten Vorrang eingeräumt. Wenn der Erblasser sich der Verpflichtung von Hajj und Zakat angeschlossen hat, und das Testament im Wert von einem Drittel seines Vermögens reicht nicht aus, um beide Verpflichtungen zu erfüllen, dann hat Hajj Vorrang vor Zakat, Beides hat Vorrang
zu Bußen.(5)
Testamenti muba (erlaubt)
Mubah ist das Testament, das ein Drittel des Vermögens nicht übersteigt. Erlaubt (erlaubt) es ist auch ein Beweis für die Reichen, seien es Verwandte (enterbt) oder entfernt.
Mustahab Testament (gefallen)
Wenn man viel Vermögen besitzt, Es ist Mustahab, etwas von seinem Vermögen in einem Testament zu hinterlassen. Es sollte bekannt sein, dass mustahab (gefallen) es ist das Testament, das weniger als ein Drittel des Nachlasses ausmacht, unabhängig davon, ob die Erben reich oder arm sind. Mustahab (gefallen) es ist ein Testament für Verwandte (enterbt) und für Bedürftige. Mustahab ist auch der Wille, der guten Taten gewidmet ist.
Abscheuliches Testament (gehasst)
Makruh ist der übrige Wille für Menschen, die Sünder sind. Auch, Das Testament ist Makruh, wenn der Erblasser wenig Vermögen hat und seine Erben arm und bedürftig sind.
Testamenti haram (verboten)
Haram (verboten) ist das Testament für die Verwirklichung von Sünden wie z. ein Testament für den Kauf oder die Herstellung von alkoholischen Getränken zu hinterlassen, Ertrinken Testament, Mord usw.. Haram ist auch der Wille, der für die Verwirklichung schädlicher Projekte übrig bleibt, die auf die Zerstörung der Moral und die Verderbtheit der Gesellschaft im Allgemeinen abzielen.
Verboten (haram) ist, dem Erben ein Testament zu hinterlassen, Muhamedi a.s. sagte: "Es gibt kein Testament für den Erben". Auch (haram) es ist auch das Testament, das mehr als ein Drittel des Vermögens ausmacht.(6)
Muhamedi a.s. sagte: „Geben Sie ein Drittel, auch wenn es zu viel ist“. Es sollte erwähnt werden, dass, wenn mehr als ein Drittel des Nachlasses vererbt wird, und dies wird von den Erben erlaubt, dann ist dieser Wille erfüllt. Und wenn die Erben dies nicht zulassen, dann fällt das Testament bis zur Grenze von einem Drittel des Nachlasses des Erblassers zurück, was mehr als ein Drittel ist, wird nicht realisiert. Auch das ist erwähnenswert, das Testament für den Erben kann nur vollstreckt werden, wenn die anderen Erben es zulassen. Verboten (haram) es ist auch das Testament, das darauf abzielt, den Erben zu schaden. Allah der Erhabene sagt: (sch: En-Nisa, 12).
(folgt)
1) El-Fikh el-Islami ve ediletuhu, prof.dr.Vehbet Ez-zuhejli, v.10, f.7438-7439, bot.4.2002, Darul Fikro,Dimeshk.
2) Ja da, f.7440.
3) Der oben genannte Hadith bedeutet nicht die Definition, ein Testament innerhalb von zwei Nächten zu hinterlassen. Der Zweck des Hadith ist es, Sie zu ermutigen, ein Testament zu hinterlassen.
4) Bedaius-Sanaiu fi ertip esh-Sherai, Alaudin Abi Bakr bin Masoud al Kasani, v.10, f.472- 473, bot.1.1997, Darul Pole el Ilmijetu.
5) Kitabul Fikh alel medhahib el-erbetu, Abdurrahman bin Muhamed el-Xheziri, f.796, bot.1.2001, Dar ibn Hazem, Beirut.
6) El-Fikh el-Islami ve ediletuhu, prof.dr.Vehbet Ez-zuhejli, v.10, f.7445.
Herr. Fitim Gashi